Bewerber
Erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen zu Themen, wie Aufenthalt, Einreisebestimmungen, Sozialversicherungen, Quellensteuer dem wohnen und vielem mehr.
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Für Bewerber aus der EU/EFTA gibt es in der Schweiz einiges zu beachten. An dieser Stelle wollen wir Ihnen einige hilfreiche Tipps an die Hand geben damit Ihrem neuen Job in der Schweiz nichts im Wege steht.
Sämtliche nachstehenden Informationen sind ohne Gewähr.
Die Sprache
Die Schweiz hat insgesamt vier offizielle Landessprachen: Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Deutsch. Die meisten Schweizer sprechen zwar Deutsch, aber es gibt Kantone in denen Sie damit nicht sehr weit kommen.
So wird z.B. am Genfer See Französisch gesprochen und im Kanton Tessin Italienisch.
Wenn Sie also in der Schweiz leben und arbeiten wollen, sollten Sie Deutsch sprechen und sich mindestens auch in Französisch und Italienisch verständigen können. Englisch, als internationale Sprache, bringt Sie oft auch an Ihr Ziel.
Meldepflicht
Innerhalb von 8 Tagen, nach Ihrer Einreise in die Schweiz, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung ist eine Grundvoraussetzung dafür, eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können. Versäumen Sie diese Anmeldung, stellt dies eine Verletzung der Meldepflicht dar und kann mit einer Busse bestraft werden.
Wohnen in der Schweiz
Die Wohnungssuche in der Schweiz funktioniert nicht viel anders als im Ausland. Im Internet oder bei der Gemeindeverwaltung bekommen Sie zahlreiche Wohnungsangebote. Natürlich ist Ihnen auch die Workpoint AG im Vorfeld bei der Wohnungssuche behilflich.
Mietkautionen sind normalerweisse in Höhe von einer bis drei Monatsmieten fällig. Weiterhin benötigen Sie einen Betreibungsregisterauszug (vgl. Schufa) und nach Möglichkeit einen gültigen Arbeitsvertrag. Erst nach Begleichung der Kaution und der ersten Monatsmiete können Sie in Ihre neue Wohnung einziehen.
Führerschein
Der Führerschein muss innerhalb von 1 Jahr in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen kantonalen Strassenverkehrsämtern.