Bewerber

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Einreisebestimmungen

Bei der Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Bestimmungen. Diese müssen unbedingt vor der Einreise abgeklärt werden. Auskünfte erteilen Ihnen Schweizerische Vertretungen im Ausland, die Migrationsämter der Kantone oder das Bundesamt für Migration in Bern (www.bfm.admin.ch).

Aufenthaltsbewilligung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Als erwerbstätiger Bürger aus EU/EFTA-Staaten benötigen Sie bei der Einreise kein Visum. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt.

Für die ersten drei Monate benötigen erwerbstätige Bürger aus EU-17/EFTA-Staaten keine Aufenthaltsbewilligung. Eine Anmeldung ist jedoch obligatorisch. Das Meldeverfahren muss der Arbeitgeber beantragen. Angehörige aus EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) könnten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von dieser Regelung profitieren.

Wollen Sie länger als drei Monate bleiben, müssen Sie sich, bevor Sie die Arbeitsstelle antreten, bei der zuständigen Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Für eine erfolgreiche Bewilligung sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine schriftliche Anstellungserklärung (Vertrag) Ihres neuen Arbeitgebers Voraussetzung. Je nach Dauer des Aufenthalts wird Ihnen eine befristete Aufenthaltsbewilligung von bis zu einem Jahr ausgestellt oder unter bestimmten Bedingungen sogar eine unbefristete Genehmigung.

Achtung: Wenn Sie noch nicht in der Schweiz wohnen, jedoch im Besitz eines Arbeitsvertrages für mehr als drei Monate sind, so müssen Sie die Aufenthaltsbewilligung vor der Einreise in die Schweiz beantragen und besitzen.

Leben Sie weiterhin in einem an die Schweiz angrenzenden EU-Staat, z.B. in Deutschland, und arbeiten in der Schweiz, gelten Sie als sogenannter Grenzgänger für die es Sonderregelungen gibt. Informationen zu Grenzgängern finden Sie hier: www.grenzgaenger-service.netwww.aufenthalter.ch.

Weitere Informationen zur Aufenthaltsbewilligung gibt das Schweizerische Bundesamt für Migration in Bern (www.bfm.admin.ch).